Wertgutachten

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In den Grenzen unseres äußeren Aktionsradius erstellen wir im privaten, behördlichen und gewerblichen Bereich Gutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke über

Um einen Eindruck von einem (hier Verkehrs-) Wertgutachten zu bekommen, laden Sie unser Muster-Wertgutachten herunter.


 Wann benötigt man ein Wertgutachten?

Ein Gutachten, wie es beispielsweise für die Beleihungswertermittlung bei Banken, für Zwangsversteigerungen beim Amtsgericht oder für steuerliche Zwecke gegenüber dem Finanzamt benötigt wird, ist wesentlich detaillierter und umfassender als eine Wertexpertise.

So umfasst ein Wertgutachten alle wertrelevanten Details, berücksichtigt alle bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten und beinhaltet eine komplette Baubeschreibung sowie eine Analyse des Gebäudes und des lokalen Grundstücksmarktes.

Der Einfluss von Dienstbarkeiten wie Wohn- und Wegerechte, Nießbrauchrechte auf den Wert einer Immobilie kann nur über komplexe finanzmathematische Modelle darstellt werden, die aufgrund Ihrer Arbeitsintensität ausschließlich im Rahmen eines Gutachtens bearbeitet werden können.


 Auftragsabwicklung


 Preise / Honorare

Die Abrechnung für ein Wertgutachten erfolgt bei ausgewiesenem Verkehrswert i. A. in Anlehnung an § 34 der alten HOAI (Honorarabrechnung für Architekten und Ingenieure). Unabhängig vom ermittelten Wert wird jedoch in jedem Falle ein Mindesthonorar von 664,- Euro (zzgl. MwSt) gem. dem Mindestsatz der Normalstufe bei 100.000,- € in Rechnung gestellt. Ein Auszug aus der Honorartabelle der AGB ist im Folgenden dargestellt. Weitere Zusatzleistungen und Auslagen werden gesondert erstattet. Abrechnungen werden Cent-genau erstellt. Zwischenwerte werden interpoliert. Eine genaue Beschreibung zur Honorarermittlung und die detaillierte Honorartabelle können Sie den Allgemeinen Geschaeftsbedingungen entnehmen.

Auszug aus der Honorartafel der AGB in Anlehnung an § 34 HOAI 2002 - Alle Werte zzgl. MWSt bei Ermittlungen des Verkehrswertes i.S.d. § 194 BauGB

Verkehrswert Normalstufe Schwierigkeitsstufe
in €
bis 100.000 664 € 910 €
150.000 881 € 1.203 €
200.000 1.051 € 1.432 €
250.000 1.193 € 1.628 €
300.000 1.304 € 1.779 €
400.000 1.479 € 2.012 €
500.000 1.611 € 2.198 €
750.000 1.912 € 2.610 €
1.000.000 2.180 € 2.965 €
1.500.000 2.644 € 3.599 €
2.000.000 3.062 € 4.165 €
3.000.000 3.849 € 5.253 €

 

Alternativ dazu kann (insbesondere bei umfangreicheren Aufträgen) seit dem in Kraft treten der HOAI 2009 am 18.08.2009 das Honorar frei vereinbart werden

Berechnungsbeispiel (für ein durchschnittliches, mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück in näherer Umgebung, ohne besondere Rechte oder Lasten, ohne überdurchschnittliche Behaftung mit Schäden oder Mängeln, unbelasteter Verkehrswert rd. 125.000,- €):

Wertgutachten (Grundhonorar nach Tabelle, Mindestsatz Normalstufe) 1 psch x 664,00 780,00 €
An- und Abfahrt Ortstermin (2 x rd. 14 Min.) 0,50 Std. x 79,00 €/Std. = 39,50 €
Kilometerpauschale (2 x rd. 10 km) 20 km x 0,35 €/km = 7,00 €
Ortsbesichtigung 1,25 Std. x 79,00 €/Std. = 98,75 €
Einholungung von Information (bei Ämtern) 0,50 Std. x 79,00 €/Std. = 39,50 €
Auslagenersatz für behördliche Auskünfte rd.
4 Stk. x 15,00 €/Stk. = 60,00 €
Büropauschale (Telefon, Verbrauchsmat., etc.) 1 Stk. x 15,00 €/Stk. = 15,00 €
Nettobetrag = 1.039,75€
MWSt (19%) + 197,55€
Bruttobetrag = 1.237,30€

Für einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

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